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Aktivitäten des Vereins


In den 60er Jahren häufte sich im Ruhrgebiet der Zuzug Jugendlicher aus der damaligen SBZ und führte schon bald zur Problematik der "Nichtsesshaften". Hier musste umfassend geholfen werden, was nur mit Unterstützung der örtlichen Bewährungshilfevereine geschehen konnte. Die Wohnraum­beschaffung war vordringlich und wurde seitens der Vereine gefördert.

Darüber hinaus wurden bis zum heutigen Tage die Dienststellen der Bewährungshelfer im Bezirk in jeglicher Weise unterstützt. Es blieb dabei nicht bei der Wohnlichkeitsgestaltung der Büroräume zur Schaffung einer vertrauten Gesprächsatmosphäre, sondern auch zusätzliche Räume für die Durchführung von Freizeit- und Gruppenmaßnahmen konnten angemietet und anteilig im Verein mit der Justiz unterhalten werden. Es wurden Kurse eingerichtet für Fotointeressenten, Werkgruppen durchgeführt in Holz, Metall, Emaille, Papier und ähnliches. Es bildeten sich Sportgruppen mit dem Schwerpunkt Tischtennis und Schwimmen (DLRG) und jeder Dienststelle wurde eine umfangreiche Bücherei zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus führten verschiedene Dienststellen Freizeitmaßnahmen mit Probanden durch und unternahmen Fahrten in den Harz, nach Berlin, besichtigten die Rundfunkanstalten in Köln, das Bergbaumuseum in Bochum und weiteres mehr. Auch den Bewährungshelfern wurden verschiedene Besichtigungen der ansässigen Industrie ermöglicht, was nachhaltige Wirkung auf die Vermittlungsmöglichkeiten von Probanden in dieser Branche hatte.

Am 27.12.1966 übernahm Herr Hermann Jöckel, Arbeitsdirektor der Mannesmannwerke in Mülheim, den ersten Vorsitz des hiesigen Vereines, den er am 27.04.1998 an Herrn Reiner Kaltenberg, Sozialarbeiter bei der Stadt Oberhausen, weitergab. Bei der Mitgliederversammlung am 08.06.2018 trat Herr Kaltenberg aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurück. Zum neuen 1. Vorsitzenden wurde Herr Hermann-Josef Broß gewählt.


Einen wesentlichen Teil der Ausgaben des Vereins nahmen von Anfang an die Darlehen für Probanden in Anspruch. Schon früh wurde die Praxis aufgegriffen, im Wege eines Vergleiches, Gläubiger zur Reduzierung ihrer Forderung zu veranlassen, wobei dann der Verein als Darlehensgewährer den Rest der verbliebenen Forderung abdeckte, die der Proband dann in angemessenen Raten an den Verein erstatten konnte.

Schon früh etablierte sich die Möglichkeit, jedem Bewährungshelfer einen Überbrückungshilfefonds zur Verfügung zu stellen, wodurch kleine Soforthilfen ermöglicht wurden, die auch bei Einbeziehung aller gesetzlichen Möglichkeiten immer wieder notwendig waren.